amp GmbH - Versicherungsmakler - Dipl. Betriebswirt (FH) Stefan Poetini

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A-K

Ausland

Haft­pflicht. Boote mit einem Standort, bzw. Liegeplatz in der Europäischen Union (einschließlich Kanarische Inseln) die in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind, können in Deutschland versichert werden. Andere Konstellationen können im Einzelfall über die esa EuroShip geklärt werden.

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Bareboat-Vercharterung

Vercharterung des leeren Schiffes ohne Besatzung, Brennstoff, Proviant usw. Für alles, was den Betrieb und Instandhaltung des Schiffes betrifft, ist während der Dauer des Chartervertrages der Charterer verantwortlich. Im Verhältnis zu Dritten hat er die Verpflichtung eines Reeders.

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Beiboot

Leichtes Boot, das Yachten von einer gewissen Größe mit sich führen, um unabhängiger zu sein. Man verlangt vom Beiboot sehr konträre Eigenschaften: geringer Formwiderstand und geringes Gewicht bei großer Tragfähigkeit und Stabilität.
Haft­pflicht. Ein Beiboot ist mitversichert, wenn es nicht mehr als 18 kW/25 PS hat. Größere Beiboote sind gesondert zu ver­sichern.
Kasko. Beiboote können mitversichert werden. Die nötigen Angaben (Fabrikat, Typ, Baujahr, Versicherungssumme etc. laut Antrag) sind bei Antragstellung zu benennen.

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Bootsanhänger

Siehe Trailer

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Charter

Haft­pflicht. Mitversichert ist auch das Mieten/Chartern eines fremden Bootes zu privaten Zwecken bis zu vier Wochen im Jahr, wenn die Art und Größe dem eigenen Boot entspricht.
Kasko. In der Kaskoversicherung ist das Charterrisiko nicht mitversichert.

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Effekten

Effekten ist die Bezeichnung für die persönliche Habe der Schiffsbesatzung, sozusagen das Reisegepäck. Dazu zählen Gegenstände wie Kleidung, Decken, Schlafsäcke, Wasserskiausrüstung, Tauchausrüstung etc.

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Geltungsbereich

Der Geltungsbereich bezeichnet den geographischen Bereich, für den gemäß den Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz besteht. Für versicherte Schäden, die in diesem Bereich auftreten, besteht ein Entschädigungsanspruch seitens des Versicherungsnehmers.

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Gleiter

Motorboote, welche sich im Fahrzustand vom normalen Strömungsverlauf bei einem fahrenden Schiff merklich unterscheidet: Bei Überschreiten einer gewissen Geschwindigkeitsgrenze beginnt das Boot über die Wasseroberfläche hinwegzurutschen, wobei die Fahrt sprunghaft ansteigt. Im Gleitzustand läuft das Boot seinem natürlichen Wellensystem davon – es reitet sozusagen auf seiner eigenen Bugwelle.

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Kojen-Vercharterung

Vercharterung des Schiffes mit Besatzung, d.h. mit festem Skipper.

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