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Auslagerung von bAV entlastet die Bilanz von Pensionsrückstellungen

Von: Stefan Poetini

Das zum 01.01.2010 eingeführte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (= BilMoG) verlangt eine Neubewertung von Pensionsverpflichtungen. Die erforderlichen Rückstellungen können teilweise um bis zu 50 % steigen – damit belasten sie die Bilanz und senken die Kreditwürdigkeit gegenüber den Banken. Viele Unternehmen müssen sich daher dringend mit ihrer betrieblichen Altersversorgung beschäftigen. Eine mögliche Alternative kann die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen an einen externen Versorgungsträger sein. Wir bieten hierzu attraktive Lösungen für die Auslagerung von Pensionszusagen an.

Vielen Unternehmern sind die vielfachen Möglichkeiten, die das BilMoG bietet, noch nicht hinreichend bekannt. Das Grundproblem sind die gleichbleibenden Rentenverpflichtungen und eine dadurch geschwächte Bilanz.

Dem BilMoG zufolge müssen Unternehmen mit deutlich höheren Rückstellungen in Ihrer Handelsbilanz rechnen, denn die bestehenden Pensionsrückstellungen sind künftig generell marktgerecht, d. h. nicht mehr mit dem „optimistischen“ steuerlichen Rechnungszins, abzuzinsen. Statt des für die Steuerbilanz vorgegebenen Rechnungszins von 6 % (Heubeckwert) wird in Zukunft für die Handelsbilanz die Rückstellung auf Basis eines von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelten Marktzinses ermittelt. Er lag im Januar 2010 bei 5,24 %. Gegenüber den 6 Prozent führt das allein zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen um rund 10-20 Prozent. Darüber hinaus verlangt das BilMoG, dass Unternehmen auch Gehalts- und Rententrends berücksichtigen müssen. Dadurch erhöhen sich die für die Pensionsverpflichtungen notwendigen Rückstellungen, die dann teilweise um bis zu 50% und mehr führen können. Dies führt zu einer Senkung der Eigenkapital - Quote vieler betroffener Unternehmen und zwangsläufig zu einer Verschlechterung Ihres Kredit-Ratings bzw. der Bonität dieser Unternehmen gegenüber ihrer Geschäftsbank. In Zeiten der Wirtschaftskrise wird es den Unternehmen also erschwert, Kapital zu beschaffen und Kredite zu erhalten.

Teillösung: Bonitätsverbesserung durch Auslagerung für Pensionsverpflichtungen

In diesem Dilemma bietet das BilMoG die Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen an einen externen Versorgungsträger treuhänderisch auszulagern. Dies wirkt sich positiv auf die Eigenkapitalquote aus, die Bilanz wird bereinigt, Rating und Bonität werden verbessert. Eine Tendenz zur Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen hat sich bereits in den letzten Jahren abgezeichnet: Vor allem größere Unternehmen haben ihre Pensionsverpflichtungen in CTA (=Contractual Trust Arrangements) oder Pensionsfonds ausgelagert, um eine Bilanzverkürzung und Verbesserung des eigenen Ratings zu erreichen.

Herausforderung für Firmeninhaber

Mit dem BilMoG und seinen Auswirkungen müssen sich letztlich alle Unternehmen beschäftigen, die ihren Mitarbeitern Versorgungszusagen gegeben haben. (Vorsicht Past- und Future Service!) Ebenso sind jene Firmen unter Zugzwang, die eine Neueinrichtung der Altersversorgung in Angriff nehmen wollen.

Fazit

Das BilMoG erhöht den Beratungsbedarf zum Thema "betriebliche Altersversorgung“, denn die Auswirkungen sind ebenso komplex wie diffizil. (Steuerrecht / Arbeitsrecht / Handelsrecht / Rechtsberatungsgesetz usw.)

Hier gibt es keine Lösungen von der Stange, sondern nur individuell erarbeitete Konzepte, die durch unser Büro und den geeigneten Produktlieferanten gemeinsam erarbeitet werden. Sprechen Sie uns an. Telefon 06131-612100 amp GmbH 55118 Mainz.

 



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