amp GmbH - Versicherungsmakler - Dipl. Betriebswirt (FH) Stefan Poetini

Antworten ? Rufen Sie uns an

06131-612100

Nachrichtenarchiv

Betriebliche Altersversorgung - Pensionszusagen und BilMoG

Von: Stefan Poetini

Die bAV und Ihre verschiedenen Tücken im Hinblick auf BilMoG und deren Folgen unzureichender Ausfinanzierung

Ab dem 01.01.2010 wird die größte Reform des Bilanzrechts seit 1985 in die Praxis umgesetzt. Das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (=BilMoG) stelt die Modernisierung des HGB Bilanzrechts und damit die Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsstandards (= IFRS) an.


Hierdurch werden nach dem 31.12.2009 folgende Änderungen vorgenommen:

Realitätsnähere Bewertung von Pensionsrückstellungen

  • Auswirkungen finden ausschliesslich in der Handelsbilanz statt. (Steuerbilanz bleibt unberührt!)
  • Rechnungszins voraussichtlich bei 4,5 bis 5% (Referenzzins soll durch die Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben werden)
  • Modifiziertes Bewertungsverfahren geplant
  • Verteilung der Erhöhungsbeiträge über 15 Jahre möglich. Aber - Achtung - Wahlrecht gilt nicht für den Überschuldungsstatus !!

Zusätzliche Einflussfaktoren auf Rückstellungshöhe sind:

  • Die Zusageform - was liegt vor a) Kapitalzusage oder b) Rentenzusage
  • Der Rententrend - wie sehen zukünftige Rentenanpassungen vor
  • Der Entgeldtrend - Was ist zu tun bei Gehaltsanpassungen, Karrieresprüngen und der Fluktuation
  • Die Allokationspolitik - wie sieht mein Aktivwert (auch Asset genannt) aus.
  • Bereits bestehende Zusagen - (Past-Service - Future Service) wie sind die Kapitalien strukturiert (welche Anlageklassen ?)
  • Langlebigkeitsrisiko augrund DAV / Heubeck 2005 G
  • veraltete Formulierungen in Pensionszusagen - (Pensionszusagen können während der Laufzeit angepasst werden, sind problematisch! Ebenso der Widerrufsvorbehalt)
  • geschuldete Rentenanpassungspflichten
  • Gehaltstrends bei gehaltsbezogenen Zusagen

 

Es gibt noch eine ganze Menge weiterer Einflussfaktoren, die im Hinblick auf BilMoG auf die Gesellschafter - Geschäftsführer zukommen werden. Leider, weil die Pensionszusagen in den letzten 20 Jahren stiefmütterlich behandelt wurden.

Vielfach sucht man die Lösung sofort beim Steuerberater. Aber da kann es schon zu spät zu sein!


Um die Übergangsvorschriften bestmöglich zu nutzen, sollten Sie die Auswirkungen schon heute auf Ihr Unternehmen kennen. Wir bieten Ihnen eine intensive Auseinandersetzung zu diesem Thema an.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ihr Ansprechpartner ist Herr Stefan Poetini, Telefon 06131-612100.

 



[ zurück ]