Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert, liegt Überversicherung vor. Für diesen den Versicherungswert übersteigenden Betrag ist die Versicherung rechtsunwirksam.
Bezeichnung für eine Motor-Propellerwellen-Anordnung auf Motorbooten, bei welcher der Motor über den Propeller im Achterschiff untergebracht ist. Die nach vorn gerichtete Motorwelle treibt die Propellerwelle über ein Getriebe an, das im Schnittpunkt der beiden einen spitzen Winkel miteinander bildenden Wellen liegt.
Boote schwerer Bauart mit runder Spantform, bei welchen der Strömungsverlauf des Wassers am Rumpf dem von großen Schiffen entspricht. Verdränger fahren durch das Wasser und werden von dem von ihnen selbsterzeugten Wellensystem gehemmt, im Gegensatz zu den Gleitern, die über die Wasseroberfläche hinwegrutschen. Die erreichbare Höchstgeschwindigkeit eines Verdränger liegt weit unter der eines Gleiters, die Seefähigkeit ist jedoch bedeutend besser.
Haftpflicht. Einzelne Länder verlangen zwingend den Abschluss einer Boots-Haftpflichtversicherung; zum Teil muss diese im Land selbst abgeschlossen werden. In aller Regel wird aber die deutsche Boots-Haftpflichtversicherung anerkannt. Der Versicherungsnehmer sollte sich bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes rechtzeitig erkundigen.
Versicherungspflicht besteht z.B. in Belgien, Frankreich (einige Seen), Italien, Kroatien, Niederlande (für schnelle Boote), Schweiz, Spanien und Ungarn. In allen anderen europäischen Ländern wird die Haftpflichtversicherung empfohlen. Die erforderlichen Versicherungsbestätigungen werden von esa ausgestellt. Bitte frühzeitig vor Reisebeginn beantragen.
Versicherungswert ist der Zeitwert der zu versichernden Objekte.
Die Versicherungssumme ist eine Feste Taxe im Sinne von § 57 VVG, solange der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) mindestens 75 % und höchstens 100 % der Versicherungssumme beträgt. In diesen Fällen ist auch der Einwand der Unterversicherung ausgeschlossen.
Haftpflicht. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht eines Wasserskiläufers in dieser Eigenschaft ist üblicherweise in dessen Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.
Wir bieten hierfür auch im Rahmen der Boots-Haftpflichtversicherung obligatorisch Deckung. Eine Doppelversicherung wird insoweit bewusst in Kauf genommen. Eine gesonderte Dokumentierung erfolgt nicht.
Antriebsart für Wasserfahrzeuge mit sehr geringem Tiefgang. Statt eines frei im Wasser arbeitenden Propellers wird durch Saugrohre, in welchen Impeller mit hoher Tourenzahl rotieren, Wasser angesaugt und durch Düsen mit hohem Druck achteraus gestrahlt. Die Reaktionskraft des Wasserstrahls ist die Vortriebskraft des Fahrzeuges. Kursänderungen werden durch Strahlumlenkung bewirkt.
Für die Hebung, Entfernung, Bergung, Entsorgung oder Vernichtung des Wracks leistet der Versicherer bis zu 2.000.000 EUR für entstandene Kosten Ersatz. Diese Kosten werden zusätzlich über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass das versicherte Wasserfahrzeug durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört worden ist und die Aufwendungen aufgrund behördlicher Anordnungen entstanden sind.
m Heck eines Motorbootes eingebauter Motor, der den tiefergelegenen Propeller über Getriebe dreht. Die Propellerwelle ist Z-förmig gegen die Motorwelle versetzt. Der Antrieb ist horizontal und vertikal schwenkbar. Diese Antriebsart, bei der der Schub nicht direkt, sondern über ein Winkelgetriebe erfolgt, ist für Zwischengrößen zwischen Außenborder und eingebautem Motor am besten geeignet. Ein besonderer Fall von Z-Antrieb ist der Antrieb von Tragflügelbooten.