amp GmbH - Versicherungsmakler - Dipl. Betriebswirt (FH) Stefan Poetini

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L-T

Mietsachschäden

Die gesetzliche Haft­pflicht aus der Beschädigung von Steganlagen, Einstellräumen und Stellplätzen, die zur Unterbringung bzw. Aufbewahrung des haftpflichtversicherten Bootes angemietet wurden, ist nach den Versicherungsbedingungen mitversichert.

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Motorbootrennen

Haft­pflicht. Die Teilnahme an Motorbootrennen einschließlich der Übungs- und Trainingsfahrten hierzu ist zum Beispiel gemäß den esa AHB 2003 nicht mitversichert.
Kasko. Dieser Versicherungsschutz wird nicht von der Kaskoversicherung übernommen.

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Motorsegler

Motorsegler sind Fahrzeuge mit gleich guten Eigenschaften unter Segel wie Motor, auch als fifty-fifty bekannt. Sie sind nach den Sätzen der Segelboote einzustufen.

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Motoryacht

Ein größeres Motorboot mit mehr als einem Deck (auch nur mit Halbdeck und Hausdeck) wird als Motoryacht bezeichnet.

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Segelfläche

Zur Berechnung der Haft­pflichtprämie wird bei Segelbooten die Segelfläche herangezogen. Die Segelfläche setzt sich zusammen aus Hauptsegel, Großsegel und Fock, nicht Spinnaker und Genua.

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Segelregatten

Die gesetzliche Haft­pflicht und das Kaskorisiko aus der Teilnahme an Segelregatten, einschließlich der Übungs- und Trainingsfahrten kann gegen eine Beitragszulage von 30 % mitversichert werden. Zur Übernahme des Versicherungsschutzes ist der Ort, die Art und die Anzahl der Teilnahme des Versicherungsnehmers mitzuteilen. Der Versicherungsschutz besteht erst, sofern er von esa bestätigt wurde.

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Selbstbeteiligung

Haft­pflicht. Eine Selbstbeteiligung kann hier nicht vereinbart werden.
Kasko. Grundsätzlich wird bei Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung vereinbart. Jeder Schaden ist um die Eigenbeteiligung zu kürzen. Liegt der Schaden unter dieser Eigenbeteiligung, ist er vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

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Trailer

Haft­pflicht. Boote werden über Land meist auf Trailern befördert. Diese Kfz-Anhänger zum Transport von Sportgeräten sind in Deutschland normalerweise nicht versicherungspflichtig. Die gesetzliche Haft­pflicht als Halter eines nicht versicherungspflichtigen Trailers kann eigenständig als Kfz-Haft­pflichtversicherung versichert werden. Die Haft­pflicht aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten nicht versicherungspflichtigen Trailers ist über die esa Wassersport-Haft­pflichtversicherung versichert.
Kasko. In der Kaskoversicherung mitversichert entsprechend des jeweiligen Deckungskonzeptes.

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Trimaran

Modernes Kunstwort in Anlehnung an Katamaran. Dreirumpfboot, das durch seine Konstruktion die Vorteile des geringen Formwiderstandes sehr schmaler Schiffsrümpfe mit den Vorteilen großer Breite (hinsichtlich der Stabilität) miteinander vereinigt. Gewöhnlich ist nur der Raum des Mittelrumpfes zu eine Kajüte ausgebaut; die Seitenschwimmer haben nur Stützfunktion.

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