amp GmbH - Versicherungsmakler - Dipl. Betriebswirt (FH) Stefan Poetini

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Pflege­ver­si­che­rung

Pflegepflichtversicherung

Seit dem 1.1.1995 ist die Pflege­ver­si­che­rung für jeden Arbeitnehmer in Deutschland Pflicht. Auch alle anderen Erwachsenen für die eine Kranken­ver­si­che­rung besteht, müssen die Pflegepflichtversicherung abschließen.

Die Pflege­ver­si­che­rung sollte immer dort abgeschlossen werden, wo Ihre Kranken­ver­si­che­rung besteht. Aus diesem Grund gibt es hier auch kein individuelles Angebot. Im Rahmen eines Kranken­ver­si­che­rungsangebots erhalten Sie immer auch eines zur Pflegepflichtversicherung.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Pflege­ver­si­che­rung aufzustocken und damit Ihre Familie für den Falll der Fälle zu entlasten. Dies ist oft sinnvoll und geschieht im Rahmen der Pflegezusatzversicherung.

Berechnung zur Pflege­ver­si­che­rung

Nachfolgend können Sie nach Anerkennung des Hinweises online Ihr Angebot zur Pfelgeversicherung nebst Antrag VVG konform ausdrucken bzw. downloaden. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an die:

amp GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 30
55118 Mainz

Rechner für die Pflege­ver­si­che­rung